Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien
Für Investitionen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien können beim Bund sowie in den meisten Kantonen vorteilhafte Steuerabzüge getätigt werden. Die Investition einer Solarstromanlage ist bis zu 100% steuerlich abzugsfähig (Direkte Bundesteuer und Kantonale Steuern).
Bitte beachten Sie die Bestimmungen im Merkblatt Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien.
Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien (PDF, 39 KB)
Kantonale Förderung für Solarstromanlagen
Ein Grossteil der Kantone unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen mit Förderbeiträgen.
Förderung von Photovoltaikanlagen (PDF, 71.6 KB)
Kommunale Förderbeiträge für Solarstromanlagen
Einige Gemeinden sprechen bei der Realisierung einer Solarstromanlage Beiträge zu. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Wohngemeinde.
