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Die Nationale Netzgesellschaft  Swissgrid ist für die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV verantwortlich.

Solarstromanlagen können seit dem 1. Mai 2008 bei Swissgrid angemeldet werden.  Die kostendeckende Einspeisevergütung KEV wird für Solarstromanlagen ab dem 1. Januar 2009 durch Swissgrid erstattet. Vergütet wird die produzierte Energie ab dem 1. Januar 2009

Anmeldeberechtigt für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV sind alle Neuanlagen die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind sowie alle erweiterten und erneuerten Solarstromanlagen. Die Anmeldebedingungen für erweiterte und erneuerte Solarstromanlagen sind in der revidierten Energieverordnung festgelegt.

Die Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV erfolgt über einen generellen Zuschlag von 0.6 Rp. pro verkaufte Kilowattstunde Strom in der Schweiz. Mit diesem Zuschlag kommen jährlich 320 Mio. sFr. in einen Fond für erneuerbare Energien. Die Solarstromanlagen erhalten  5% des Fonds. Mit diesen 16 Mio. sFr. wird gesamtschweizerisch die kostendeckende Einspeisevergütung KEV finanziert.


Berechnung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV (PDF, 52 KB)

Vergütungssätze für Solarstrom werden angepasst (PDF, 18.4 KB)

FAQ Kostendeckende Einspeisevergütung (Artikel 7a Energiegesetz neu)
(PDF, 233 KB)

Nationale Netzgesellschaft Swissgrid

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