Anhand der aktuellen Situation des KEV-Fördersystems gehen wir von einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren aus, bis Sie einen gültigen Swissgrid-Vertrag für die kostendeckende-Einspeisevergütung erhalten werden.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Solarstromanlage erst nach Erhalt des Swissgrid-Vertrages montieren und in Betrieb setzen zu lassen. Damit jedoch die ordentliche Anmeldung bei der Swissgrid ausgelöst werden kann, braucht es die unterzeichnete Auftragsbestätigung sowie die Begleichung der ersten Teilrechnung Ihres Bauvorhabens. Sollten Sie ab Bestelldatum nicht innerhalb von 36 Monaten einen gültigen Swissgrid-Vertrag erhalten, so können Sie ohne Probleme von Ihrem Auftrag zurücktreten! Die von Ihnen bereits getätigte Anzahlung wird Ihnen selbstverständlich vollumfänglich (jedoch ohne Zinsen) zurückerstattet.
Sollten Sie sich für diese risikolose Variante entscheiden, bedenken Sie bitte allerdings auch die jährliche Abnahme der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV um mindestens 8% ab dem Jahr 2010. Massgebend für die Ermittlung der KEV-Vergütungssatz ist das Datum der Inbetriebnahme der Solarstromanlage.
Viele Banken offerieren vorteilhafte Hypotheken beim Einsatz erneuerbarer Energien zu äussert guten Kreditkonditionen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank.
Vorteilhafte Hypotheken beim Einsatz erneuerbarer Energien (PDF, 35.7 KB)
