Haben Sie von Ihrem Elektrizitätswerk ein Aufgebot für eine Elektrokontrolle erhalten?
Wissen Sie, dass der Eigentümer für die Kontrolle der Installationen selber verantwortlich ist?
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Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen alle Eigentümer ihre Installationen regelmässig von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrollieren lassen.
Die periodische Kontrolle findet je nach Nutzungsart und Gefährundspotential nach jeweils ein, fünf, zehn oder zwanzig Jahren sowie bei Eigentümerwechsel statt.
Niederspannungs-Installationsverodnung, NIV (PDF, 516 KB)
